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Ausfüllen Verordnung
Diagnose Krebs und Sie wissen nicht wo Sie anfangen und aufhören sollen?
Hier sind ein paar nützliche Hinweise. Brauchen Sie mehr Informationen?
Rufen Sie uns einfach an 05174-8007475

Strahlentherapie

Wenn Sie eine Behandlung

in der Strahlentherapie benötigen, fahren wir Sie, nach erfolgter Genehmigung einer "Serienbehandlung" durch Ihre Krankenkasse, in die für Sie zuständige radiologische Klinik oder Praxis. Unser Service für Sie: In der Regel warten wir bei dieser Behandlung vor Ort und bringen Sie nach Behandlungsende direkt wieder nach Hause. Somit haben Sie keine langen Verweilzeiten am Behandlungsort.

AMBULANTE OP

Wenn Sie eine ambulante Operation geplant haben, dann benötigen Sie lediglich eine "Verordnung einer Kranken-beförderung" von Ihrem Arzt.

Wir fahren Sie dann ohne vorherige Genehmigung von Ihrer Kranken-kasse zum Behandlungsort und wieder zurück nach Hause.

Dieses gilt auch, ebenso wie bei stationären Klinikaufenthalten, für die Voruntersuchungen bis 5 Tage vor OP-Termin und Nachunter-suchungen bis 14 Tage nach

OP-Termin.

Chemotherapie

Bei der Chemotherapie verhält es sich ähnlich wie bei der Strahlen-therapie. Wir bringen Sie in die jeweilige onkologische Klinik oder Praxis und warten, je nach Behandlungsdauer, bis zum Behandlungsende oder holen Sie zu einem abgesprochenen Zeitpunkt wieder ab.

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ABRECHNUNG

Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und rechnen somit direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen also nicht bei uns in Vorkasse gehen. Sie tragen sofern Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind, nur den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises (mindestens 5,00 € maximal 10,00 € pro Fahrstrecke). Diesen Betrag entrichten Sie gegen Quittung direkt bei uns im Fahrzeug.

Mögliche Krankenfahrten sind Transporte

  • um stationären Krankenhausaufenthalt und bei Entlassung

  • zu Reha- und Kuraufenthalten

  • zur Strahlentherapie

  • zur Chemotherapie

  • zur Dialysebehandlung

  • zu ambulanten Operationen

  • zu ambulanten Arztbesuchen (siehe gesetzliche Voraussetzungen)

  • nach einem

  •  Arbeitsunfall

Stationäre Aufnahme

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine "Verordnung einer Kranken-beförderung" ausgestellt bekommen, werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung, jeweiligem Krankenhaus und zurück ohne vorherige Genehmigung von ihrer Kasse übernommen. Dasselbe gilt auch für vorstationäre Untersuchungen bis 5 Tage vor dem Aufnahme-Datum und nachstationäre Unter-suchungen bis 14 Tage nach dem Entlassungs Datum.

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DIALYSE

Bei der Dialysebehandlung werden die Patienten je nach Behandlungsfrequenz bis zu dreimal pro Woche von uns in die behandelnde Dialysepraxis  gebracht. Die Patient/innen werden direkt nach Behandlungsende von uns in der Praxis abgeholt und nach Hause gefahren.

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