Zuzahlungsbefreiung lohnt sich
Aktualisiert: 26. Apr.
Zuzahlungsbefreiung

(Krankenversicherung)
Die gesetzlichen Krankenkassen befreien Sie unter Um-
ständen von den Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und
Heilmittel, von Fahrtkosten im Rahmen einer medizi-
nischen Behandlung, von Zuzahlungen bei Zahnersatz
sowie von Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Belastungsgrenze,
das sind zwei Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens
bzw. ein Prozent, wenn Sie schwerwiegend erkrankt,
chronisch erkrankt oder behindert sind, erreicht haben.
Dann können Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Kran-
kenversicherung eine Befreiung der oben genannten
Gebühren erhalten.
Für den Antrag ist es wichtig, dass Sie alle Belege
(Zuzahlung Apotheke, Krankengymnastik u.a. Therapien)
sammeln. Je nach Höhe der Belastungsgrenze kann es
sein, dass Sie die Befreiung erst z.B. ab Mitte des Jahres
für den Rest des Jahres erhalten. In bestimmten Fäl-
len kann es sich lohnen, das Geld zum Jahresende für
das kommende Jahr zu zahlen, um das ganze Jahr von
Zuzahlungen befreit zu sein.
Ihre Krankenkassen beraten Sie gern zu diesem Thema.