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Zuzahlungsbefreiung lohnt sich

Aktualisiert: 26. Apr.

Zuzahlungsbefreiung

(Krankenversicherung)

Die gesetzlichen Krankenkassen befreien Sie unter Um-

ständen von den Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und

Heilmittel, von Fahrtkosten im Rahmen einer medizi-

nischen Behandlung, von Zuzahlungen bei Zahnersatz

sowie von Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Belastungsgrenze,

das sind zwei Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens

bzw. ein Prozent, wenn Sie schwerwiegend erkrankt,

chronisch erkrankt oder behindert sind, erreicht haben.

Dann können Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Kran-

kenversicherung eine Befreiung der oben genannten

Gebühren erhalten.

Für den Antrag ist es wichtig, dass Sie alle Belege

(Zuzahlung Apotheke, Krankengymnastik u.a. Therapien)

sammeln. Je nach Höhe der Belastungsgrenze kann es

sein, dass Sie die Befreiung erst z.B. ab Mitte des Jahres

für den Rest des Jahres erhalten. In bestimmten Fäl-

len kann es sich lohnen, das Geld zum Jahresende für

das kommende Jahr zu zahlen, um das ganze Jahr von

Zuzahlungen befreit zu sein.

Ihre Krankenkassen beraten Sie gern zu diesem Thema.

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