- Nicole Geffers
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie ist für die Regelung von Leistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz zuständig. Personen, die
durch einen militärischen oder militärähnlichen Dienst,
Kriegsgefangenschaft oder ähnliche Tatbestände eine
gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können nach
diesem Gesetz Leistungen beantragen.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie ist ebenfalls zuständig für Anträge von
Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer von Gewalttaten
geworden sind (Opferentschädigungsgesetz).
Weiterhin ist das Niedersächsische Landesamt für So-
ziales, Jugend und Familie für die Ausstellung eines
Schwerbehindertenausweises zuständig und ist bei der
Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für die Anträge
auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung.
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht – je nach
dem Grad der Behinderung – die Inanspruchnahme von
Vergünstigungen und Rechten.
Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwer-
behindertenausweis vermerkt:
G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
erheblich

eingeschränkt
A Gaußergewöhnlich gehbehindert
H hilflos
B lblind
Gl gehörlos
B ständige Begleitung notwendig
RFR undfunkgebührenbefreiung und Telefongebüh-
renermäßigung möglich
Tbl Hörsehbehinderung/Taubblindheit
Wenn Sie in Ihrem Ausweis die Mekrzeichen aG / BI oder H
haben zusammen mit Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
oder höher brauchen Sie sich Ihre Fahrten mit uns nicht mehr von der
Krankenkasse genehmigen lassen
Der Ausweis wird in der Regel erstmalig längstens für
fünf Jahre ausgestellt; er kann dann, wenn die Voraus-
setzungen weiter vorliegen, verlängert werden.
Nähere Auskünfte erteilen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und
Familie – Außenstelle Braunschweig –
Schillstraße 1, 38102 Braunschweig
Sprechzeiten:
Montag-Freitag 8.30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon 0531 70190